Klug und entschlossen: Warum wir ein zweistufiges Verfahren für das AfD-Parteiverbot fordern
Im Bundestag gibt es aktuell zwei zentrale Ansätze, wie ein Parteiverbot der AfD angestrebt werden könnte. Beide verfolgen dasselbe Ziel: Die AfD als verfassungswidrige Partei zu identifizieren und ein Verbot anzustreben. Doch die Wege dahin unterscheiden sich grundlegend.
Der Ansatz der Wanderwitz-Gruppe
Die Wanderwitz-Gruppe schlägt vor, dass der Bundestag direkt einen Verbotsantrag beschließt. Eine Prozessbevollmächtigter würde dann die notwendigen Beweise sammeln und den Antrag ausarbeiten. Diese Methode mag zunächst schneller erscheinen, birgt aber erhebliche Risiken. Ohne eine gründliche Vorbereitung und fundierte Beweislage könnte ein solcher Antrag bereits im Vorverfahren oder spätestens im Hauptsacheverfahren scheitern. Das wäre nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisches Desaster, das der AfD in die Karten spielen würde.
Unser zweistufiger Ansatz
Wir Grüne in der Antragsgruppe um Renate Künast setzen stattdessen auf ein zweistufiges Verfahren, das Gründlichkeit und Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt:
- Umfassende Materialsammlung und Beweisprüfung
Wir fordern, dass das Bundesministerium des Innern sowie die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern alle verfügbaren Beweise sammeln und auswerten. Diese gründliche Vorbereitung ist entscheidend, um ein solides Fundament für einen Verbotsantrag zu schaffen.
- Fundierte Entscheidung durch den Bundestag
Auf Basis der zusammengetragenen Beweise soll der Bundestag dann eine informierte Entscheidung treffen, ob ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird. So stellen wir sicher, dass der Antrag nicht an formalen oder prozeduralen Hürden scheitert.
Warum wir diesen Weg bevorzugen
Die Verfassung setzt zu Recht hohe Hürden für ein Parteiverbot. Es ist das schärfste Mittel, das unsere Demokratie gegen verfassungsfeindliche Parteien einsetzen kann. Deshalb darf ein Antrag nicht nur gut gemeint, sondern muss auch juristisch und faktisch wasserdicht sein.
Unser zweistufiger Ansatz:
- Minimiert Risiken: Gründliche Vorbereitung statt vorschnelle Entscheidungen.
- Maximiert Erfolgschancen: Eine solide Beweislage ist entscheidend, um vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein.
- Übernimmt Verantwortung: Der Bundestag handelt als antragsberechtigtes Organ verantwortlich und rechtssicher.
Ein vorschnelles Verfahren könnte am Ende scheitern und der AfD sogar Auftrieb geben. Unser Ansatz hingegen sichert ab, dass wir nicht nur entschlossen handeln, sondern auch erfolgreich sein können.
Unsere Demokratie verteidigen – klug und entschlossen
Ein Parteiverbot der AfD ist ein Mittel, das mit Sorgfalt und Präzision vorbereitet werden muss. Unser Ansatz gewährleistet, dass wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung effektiv schützen und gleichzeitig zeigen, dass wir verantwortungsbewusst handeln.