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Heute wurde im Bundestag über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten 388 Abgeordnete, dagegen waren 277. 

Aus Sicht von Beate Walter-Rosenheimer und der Grünen Bundestagsfraktion wären wirksamere Instrumente zur Pandemiebekämpfung nötig gewesen. 
Allerdings wären bei Nichtzustimmung die Schutzmaßnahmen einfach ausgelaufen, was vor allem in Hinblick auf besonders schutzbedürftige Menschen verantwortungslos gewesen wäre. 

Zur Abstimmung hat Beate Walter-Rosenheimer zusammen mit anderen Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Die Corona-Lage in unserem Land ist weiterhin besorgniserregend.
Die Pandemie ist nicht beendet, ihr weiterer Verlauf wird durch viele Faktoren bestimmt: Der erneut starke Anstieg der Neuinfektionen bereitet uns Sorgen, täglich werden neue Höchstmarken erreicht.
Es ist anzunehmen, dass sich diese Entwicklung aufgrund der Ausbreitung der BA.2-Variante (Omikron-Subvariante) noch weiter fortsetzen wird. Auch die Belastung der Krankenhäuser wächst wieder spürbar an, zudem kämpfen sie mit großen Personalausfällen durch Krankheit und Quarantäne. Diese Faktoren setzen das Gesundheitswesen erheblich unter Druck, es drohen regionale Überlastungen.
Erste Anzeichen werden im Südwesten Deutschlands bereits sichtbar, wo es erneut zur Absage elektiver Eingriffe kommt. Gleichzeitig gerät die Impfkampagne mit unter 100.000 verabreichten Impfdosen am Tag immer weiter ins Stocken.

Angesichts der Lage hätte ich mir bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine bessere Balance zwischen einer Öffnungsperspektiven, einem umfangreicheren Basisschutz und der Beibehaltung von deutlich mehr Maßnahmen gewünscht. Aus unserer Sicht sollte Politik nicht nur reagieren, sondern vorausschauend auf die Entwicklung der Infektionslage ausgerichtet sein. 

Zum heute im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, erklärt Beate Walter-Rosenheimer: 

Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen und die mit Überlastung kämpfenden Intensivstationen bereiten uns tiefe Sorgen. Wir haben harte Wochen vor uns. In dieser schwierigen Situation gilt es, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles daran setzen, dieser vierten Welle wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen.

Mit den jetzt vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz schaffen wir Regelungen, die rechtlich möglich und wissenschaftlich sinnvoll sind. Wir bauen damit einen starken Schutzwall um alle, die geschützt werden müssen, vor allem um Kinder und Jugendliche, Intensivstationen und Pflegeheime.

Online-Fachgespräch: Jugend und Politik

210615 FG direkt Jugend und politikHier diskutierten Grüne Abgeordnete, darunter auch Beate Walter-Rosenheimer als Sprecherin für Jugendpolitik mit jungen Menschen. Unter dem Motto „Raus aus der Pandemie – Rein ins Leben. Erfahrungen aus der Krise: Was nehmt Ihr mit, was muss sich ändern?“ wollte sie in einer Kleingruppe zunächst einmal von den Jugendlichen wissen, wie sie die Zeit der Pandemie mit all den Schwierigkeiten und Problemen empfunden haben und was sie persönlich aus dieser Lebensphase mitnehmen. 

Die Pandemie stellte die jungen Menschen vor ganz individuelle Herausforderungen: Angefangen von fehlenden sozialen Kontakten, Schwierigkeiten im Homeschooling, bis hin zu erschwerten Bedingungen beim Abitur unter Pandemiebedingungen und dem Start ins Studium. Die Student*innen in der Gruppe hatten die Unis seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen.

210325 rede jugendinderkriseHeute sprach Beate Walter-Rosenheimer zur Situation von Jugendlichen in der Corona-Pandemie. 

„Jugend in der Krise“ – so lässt sich das vergangene Jahr für die allermeisten jungen Menschen in Deutschland zusammenfassen.

Und während die Probleme vieler gesellschaftlicher Gruppen ausführlich diskutiert wurden, blieben die Sorgen und Nöte von Jugendlichen weitgehend ungehört. Und das haben junge Menschen sehr wohl registriert.

In der aktuellen JuCo2-Studie geben knapp 65 Prozent der Befragten an, dass sie „eher nicht oder gar nicht den Eindruck“ haben, „dass die Sorgen junger Menschen in der Politik gehört werden“.

Das ist nicht nur ein Alarmzeichen, nein, das ist ein Armutszeugnis für die amtierende Bundesregierung, das ist auch eine krachende Ohrfeige für die Jugendpolitik von Ministerin Giffey.

Sehen Sie hier die Rede in vollem Umfang.

Durch die Covid-19-Pandemie und ihre einschneidenden Auswirkungen hat sich das Leben junger Menschen zum Teil gravierend verändert. Bisher blieb die Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen allerdings weitgehend ungehört. Das wollen wir ändern.

Deshalb haben wir einen Antrag "Jugend in der Krise – Perspektiven für junge Menschen in Zeiten der COVID-19-Pandemie" vorgelegt, der heute von der Grünen Bundestagsfraktion einstimmig beschlossen wurde. Am kommenden Donnerstag, 25.03. wird Beate Walter-Rosenheimer dazu im Plenum sprechen.

Erklärung der Abgeordneten nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 1 über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite: 

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen.

Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen von den Gerichten gemessen werden müssen, nämlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Wir verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen.

Nach unserer Verfassung sind solche Eingriffe in Grundrechte nur im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage möglich. Unsere Verfassung verlangt aber auch, dass diese Grundlage nicht nur der Zustimmung des Bundestags, sondern auch des Bundesrats bedarf.

Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen. Und mit der Koalition.

So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden.

201118 abstimmung infektionsschutzgesetzDiese Berliner Sitzungswoche begann hektisch, nervös, eine große Aufregung lag in der Luft. Die Unruhe war zum Greifen spürbar und ist es immer noch. Das habe ich in dieser Form noch nicht oft erlebt. Hunderte von Emails haben mich erreicht. Anrufe im Büro im Viertelstundentakt. Manche sehr differenziert, von wirklich besorgten Menschen, manche einfach voller Verschwörungstheorien und aggressiven Angriffen rechts-populistischer Corona-Leugner, die jetzt ihre Stunde für gekommen halten.

Der Grund ist die heute im Bundestag anstehende Abstimmung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen für ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
Ganz schön sperriger Titel. Und es geht um eine ernste Sache, die tatsächlich von großer Bedeutung dafür ist, wie wir in den künftigen Wochen durch die Krise kommen. Es geht auch darum, dass mit diesem Gesetz Rechtssicherheit und Gerichtsfestigkeit erreicht werden soll, um den Anstieg von Intensivpatientinnen und Patienten zu verringern und  um eine Überlastung unserer Kliniken, unserer Ärzt*innen, unseres Pflegepersonals zu verhindern.

Unglaublich und besorgniserregend finde ich, dass es Gruppen von Menschen gibt, die dieses Gesetz auf eine Stufe stellen mit dem Ermächtigungsgesetz vom März 1933, dass sie die Bundesregierung auf eine Stufe mit damals stellen und damit absichtlich und wissentlich Unsicherheit, Misstrauen Angst und teilweise sogar Panik schüren. Da ist wirklich jede Verhältnismäßigkeit verloren gegangen.

150416 erlangen frth 021Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage wie viele Ausbildungsverhältnisse von Corona-bedingten Betriebsschließungen und Kurzarbeit betroffen sind, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung der Grünen Bundestagsfraktion:

Auf meine Schriftliche Frage antwortet die Bundesregierung lapidar, dass ihr keine statistischen Erkenntnisse vorliegen, wie viele Azubis von Betriebsschließungen und Kurzarbeit betroffen seien oder sogar in der Probezeit ihren Ausbildungsplatz verloren haben.  Das halte ich für skandalös und ich frage mich, warum die Bundesregierung in der Corona-Krise nicht mehr Augenmerk auf unsere Auszubildenden richtet.  

Über mich

Schön, dass Sie hier sind und sich über meine Arbeit informieren wollen. Herzlich willkommen!

Seit 2012 bin ich Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion. Als Abgeordnete kämpfe ich vor allem für Verbesserungen und positive Veränderungen für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist der Antrieb meiner politischen Arbeit.

In meiner Zeit als jugendpolitische Sprecherin zum Beispiel für Kinder psychisch kranker Eltern, wohnungslose junge Menschen oder queere Jugendliche.  

Seit dieser Wahlperiode bin ich Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und im Petitionsausschuss. Und auch da setze ich mich mit aller Kraft für Menschen ein, die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung dringend brauchen. 

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