Die AfD bezeichnet sich selbst gerne als eine liberal-konservative Partei, die sich vor allem aufgrund einer Eurokritischen Haltung gegründet hat. Davon ist sie mittlerweile Lichtjahre entfernt. Die AfD bewegt sich ganz klar im rechtsextremen Spektrum. Das beweisen auch die Äußerungen der AfD-Vorsitzenden an diesem Wochenende. In einem Interview heißt sie auch den Einsatz von Schusswaffen gut, um illegale Grenzübertritte nach Deutschland zu verhindern.

Solche menschenverachtenden, aufwieglerischen Parolen sind gefährlich und heizen die Debatte über Obergrenzen, Flüchtlinge, Fluchtursachen und Familiennachzug noch weiter auf. Es besteht die reale Gefahr, dass durch solche Aussagen rechtsextreme Parolen wieder salonfähig werden und zu entsprechenden Gewaltausbrüchen führen. Geistige Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt. Beate Walter-Rosenheimer fragt deshalb die Bundesregierung:

Ist die Partei „Alternative für Deutschland“ angesichts der jüngsten Äußerungen ihrer Bundesvorsitzenden Dr. Frauke Petry und ihrer stellvertretenden Bundesvorsitzenden Beatrix von Storch, zur Abwehr von Flüchtlingen an den bundesdeutschen Außengrenzen notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch zu machen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/petry-fordert-notfalls-schusswaffen-einsatz-gegen-fluechtlinge-an-der-grenze-a-1074816.html), aus Sicht der Bundesregierung in Teilen als verfassungsfeindlich einzustufen und plant das Bundesinnenministerium die Partei unter Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz zu stellen?