Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

bei der heutigen Abstimmung über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz habe ich nicht zugestimmt.

Warum?

Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, denn viele Kommunen – gerade in Bayern - stehen seit Monaten unter einer enormen finanziellen Belastung. Das hat nun auch die Bundesregierung erkannt und möchte mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die Voraussetzungen schaffen, dass sich der Bund dauerhaft, strukturell und dynamisch an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme beteiligt.

Das ist das Gute am Gesetzentwurf der Bundesregierung – und das will ich ganz deutlich anerkennen. In der aktuellen Situation ist zügiges und wohlüberlegtes Handeln wichtiger denn je. Menschen in Not brauchen ein Dach über dem Kopf und möglichst schnelle Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt. All das kostet Geld. An dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wird sich der Bund nun angemessen beteiligen.

Allerdings enthält das Gesetzespaket zahlreiche asylrechtliche Verschärfungen, die mit einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik nicht in Einklang zu bringen sind. Dazu zählen insbesondere die verlängerte Verpflichtung von Asylsuchenden zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen, Anspruchseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz und die Ausweitung der Liste angeblich „sicherer Herkunftsstaaten“.

Keine dieser vorgesehenen Regelungen entlastet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder trägt zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen bei. Die Reduzierung der weiterhin viel zu langen Bearbeitungszeiten – von oftmals mehreren Jahren – sind jedoch der Dreh- und Angelpunkt auch für eine wirksame Entlastung der Länder und Kommunen.

Das Gesetz beschleunigt also kein Verfahren, es verlangsamt. Das muss man ganz klar so sagen.

Und ich sage auch, es widerspricht meinem Menschenbild und meiner Überzeugung als Grüne Abgeordnete, dass Menschen über Monate in engen Erstaufnahmeeinrichtungen zusammengepfercht sein sollen, wo Gewalt und Konflikte viel schneller entstehen und Menschen nicht zur Ruhe kommen, die genau das am allermeisten brauchen. Zudem steht jetzt der Winter vor der Tür. Ich will – und dafür stehe ich ein, dass wir Menschen, die vor Gewalt, Krieg, Hunger und Menschenrechtsverletzungen fliehen, ein positives Ankommen in unserem Land ermöglichen. Ich unterstütze kein Gesetzespaket, das widersinnige Integrationshemmnisse aufbaut und Menschen in gute und schlechte Flüchtlinge unterscheidet.

Deshalb kann ich ausdrücklich nicht zustimmen. Ich möchte das Gesetzespaket aber auch nicht vollständig ablehnen, da die Kommunen jetzt schnelle und verlässliche Finanzierung benötigen. Dieser wichtigen finanziellen Unterstützung, die im Gesetz immerhin enthalten ist, kann und möchte ich keine Absage erteilen. Deshalb habe ich in den namentlichen Einzelabstimmungen sowohl die Erweiterung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, die Leistungskürzungen beziehungsweise die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz als auch die Verlängerung der Verbleibdauer in der Erstaufnahme abgelehnt.
Meine ausdrückliche Zustimmung konnte ich schließlich nur der finanziellen Entlastung für Länder und Kommunen geben, die Beachtliches leisten und Unterstützung dringend benötigen.

Herzliche Grüße

Beate Walter-Rosenheimer