Kleinste Genossenschaftsverbünde sollen nach dem Antrag der Grünen zukünftig freiwillig darüber entscheiden dürfen, ob sie die so genannte Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband durchführen lassen wollen. Das soll für Gesellschaften bis zu einem Schwellenwert von 350.000 Euro Bilanzsumme und 700.000 Euro Umsatzerlösen gelten. Für Kleine Genossenschaften, die bereits jetzt die Pflichtprüfung nur alle zwei Jahre durchführen lassen müssen, soll es neue Schwellenwerte geben: die Grünen schlagen vor, die Bilanzsumme auf 4,84 Mio. Euro Bilanzsumme und 9,68 Mio. Euro Umsatz zu erhöhen.
Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Wirtschaftsausschuss, erläutert:
„Für Kleinstgenossenschaften steht die finanzielle Belastung durch gesetzliche Prüfungen nicht immer im Verhältnis zur Finanzkraft. Sie sollen zukünftig freiwillig wählen, ob sie den Genossenschaftsverband zur Unterstützung heranziehen wollen.
Außerdem stellen wir kleine Genossenschaften mit unserem Antrag gegenüber Kapitalgesellschaften gleich: Die neuen Schwellenwerte passen wir dem Handelsgesetzbuch an. So sinken die Prüfkosten. Es steht ihnen aber trotzdem frei, jährlich eine Jahresabschlussprüfung durchzuführen.
Nachhaltigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbsthilfe und Effizienz sind Markenzeichen dieser demokratischen Gesellschaftsform. Wir wollen Genossenschaften stärken und weiter voran bringen."
Den Antrag gibt es hier zu lesen.