Die Studien zeigen bereits ab 35 db (A) einen deutlichen Anstieg der Bluthochdruckwerte. Die Grenzwerte für neue Flughäfen liegen bei 60 db (A), für bestehende bei 65 db (A). Bei Frauen zeigt sich ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Zudem konnte in allen untersuchten Regionen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme ärztlich verordneter Schlaf- und Beruhigungsmittel festgestellt werden.
Der Schutz vor Fluglärm ist in Deutschland im Luftverkehrsrecht nur sehr unzureichend geregelt. Dies gilt insbesondere für den aktiven Schallschutz. Es fehlen ambitionierte Schutzziele sowie einheitliche Lärmobergrenzen, ab denen Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss.