Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – auch in Bayern – hat Beate Walter-Rosenheimer zwei Fragen an die Bundesregierung zur Ansteckungs- und Mortalitätsrate besonders vulnerabler Gruppen wie Patienten in Krankenhäusern, Kliniken, Reha-Einrichtungen und Pflegeinrichtungen mit SARSCoV-2 gestellt.
In einer dritten Frage wollte sie wissen, ob die Bundesregierung vermehrt Studien zu nosokomialen Infektionen von PatientInnen, BewohnerInnen und dem jeweiligen Personal in Klinken und Pflegeeinrichtungen plant.
Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer:
Aus der Antwort der Bundesregierung und den Zahlen und Daten des Robert-Koch-Instituts geht hervor, dass Gesundheitsminister Spahn in Hinblick auf besonders vulnerable und somit schutzbedürftige Gruppen, wie Patienten in Krankenhäusern, ärztlichen Praxen, Dialyseeinrichtungen, oder Bewohner von Obdachlosenunterkünften und vor allem Pflegeeinrichtungen, die sinkenden Zahlen im Sommer und die Atempause vor der zweiten Welle nicht genutzt hat. Wertvolle Zeit ist verstrichen und dadurch wurden bisher tausende Menschenleben geopfert.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass seit Beginn der Pandemie in Deutschland mindestens 130.000 Fälle aus Einrichtungen wie Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Dialyseeinrichtungen, Rettungsdienste, Obdachlosenunterkünfte und vor allem Pflegeeinrichtungen gemeldet wurden. Das sind Orte, wo Menschen sich eigentlich besonders sicher und gut aufgehoben fühlen sollten, aber stattdessen arglos einem Infektionsrisiko mit Sars-CoV2 ausgesetzt werden. Derzeit müssen Patienten also Angst haben, sich anzustecken, wenn sie sich einer Behandlung im Krankenhaus unterziehen müssen.
Dass jedes Land hier andere Verordnungen erlässt, wie Bewohner oder Patientinnen geschützt werden, macht die Sache noch schlimmer. Egal ob in Bayern, Berlin, Thüringen oder Nordrhein-Westfalen, alle Menschen müssen doch gleich gut und verantwortungsvoll vor Sars-CoV2 geschützt werden. Derzeit hängt es de facto vom Wohnort und/oder dem Goodwil der jeweiligen Einrichtung oder Klinik ab, ob jemand sich dort infiziert oder nicht. Seriöser Patientenschutz sieht anders aus.
Das ist nach fast einem Jahr seit Beginn der Pandemie schlicht und einfach skandalös und unverantwortlich. Dass es hier ein bundeseinheitliches Gesetz für eine klare Teststrategie bräuchte, wird seit geraumer Zeit von hochkarätigen WissenschaftlerInnen gefordert. Das ist offenbar bei der Bundesregierung noch immer nicht angekommen. Wenn es jetzt offenbar immer noch zu wenig Schnelltests gibt, dann müssten diese doch vor allem in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Das Thema „Schnelltests“ geht Gesundheitsminister Spahn viel zu zögerlich an und setzt damit weiter Menschenleben aufs Spiel. Parallel zur nun laufenden Impfstrategie darf auf eine differenzierte Teststrategie nicht verzichtet werden. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang eine massive Ausweitung der Kapazitäten für Corona-Schnelltests.
Und auch, was das - zur Pandemiebekämpfung - äußerst relevante Thema der Forschung und nötiger Studien betrifft, offenbart sich gefährliches „Nichtstun“ der Bundesregierung. Dabei hat der Wissenschaftsrat in einer Empfehlung aufgezeigt, dass es viel zu große Forschungslücken gibt, doch auch hier sieht die Bundesregierung offenbar keine Notwendigkeit gegenzusteuern.
Es steht zu befürchten, dass das Sterben von Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiter geht.
Beate Walter-Rosenheimer wurde damit auch in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung zitiert. Lesen Sie hier.