Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Nachdem beim ersten Anlauf in der letzten Legislatur ein breiter Dialog mit Fachkräften, ExpertInnen, Fachverbänden und Betroffenen versäumt wurde, lief es diesmal besser. Und so kommt immerhin im letzten Drittel dieser Wahlperiode das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf die Spur.
Aus jugendpolitischer Sicht sind aber ganz klar weitere Verbesserungen nötig. Die Altersgrenze für Jugendliche, die durch die Jugendhilfe betreut werden, wurde nicht angetastet. Junge Menschen fallen auch weiterhin mit 21 Jahren aus dem System der Jugendhilfe. Und das in einem Alter, wo andere normalerweise von ihren Eltern noch Unterstützung, Beratung und Geld bekommen.
Die sogenannten „Care Leaver“ sind dann aber auf sich allein gestellt. Ein Verschiebebahnhof zwischen den verschiedenen SGB-Maßnahmen beginnt. Sie sind damit überfordert und gehen häufig auf diesem Weg verloren. Probleme wie Wohnungslosigkeit, fehlende Schulabschlüsse oder fehlende Ausbildung sind leider traurige Realität.
Das muss sich dringend ändern. Diese junge Menschen brauchen längere Unterstützung. Deshalb fordern wir Grünen, die Altersgrenze für Care Leaver bis zum Ende des 25. Lebensjahres zu erhöhen.
Das wäre auch für junge Geflüchtete eine gute Lösung, denn auch sie sind Care Leaver und müssen dann abrupt ohne die Leistungen und Unterstützung der Jugendhilfe auskommen. Das bedeutet häufig einen Umzug in die Sammelunterkünfte, weniger individuelle Betreuung und konterkariert so gelingende Integration.
Hier muss im weiteren Prozess nachgebessert werden, denn auch junge Menschen mit schwierigeren Startbedingungen haben ein Recht auf bestmögliche Unterstützung.