Doch Union und FDP haben bereits in den zwei mitberatenden Ausschüssen mit ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf klar abgelehnt, also zugunsten der Korruption votiert. Im Wirtschaftsausschuss und im Plenum scheut die Koalition aber diese Positionierung. Ähnlich wie sie sich einer Debatte um die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung entzogen haben, setzen die Koalitionsfraktionen auch bei Korruption in der Wirtschaft lieber auf Täterschutz.

Daher hat unsere Fraktion nun gemäß Geschäftsordnung beantragt, dass der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Hinsken (CSU) nun im Plenum des Bundestages rechtfertigen muss, warum er unseren Gesetzentwurf dort nicht ,,alsbald" fertig beraten ließ, so wie die Geschäftsordnung verlangt.

Hintergrund
Zum Inhalt des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/11415): Öffentliche Aufträge dürfen nur an ,,gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben" werden (§97 Abs. 4 GWB). Aber ob Bewerber diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren.

Derzeit gibt es nur dezentral in einigen Bundesländern Register, die solche Verfehlungen speichern. Diese Informationen stehen aber Vergabestellen anderswo nicht zur Verfügung. Daher kann es immer noch dazu kommen, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen gegeben werden, die anderswo bereits korruptiv auffällig wurden. Folglich sieht nun der grüne Gesetzentwurf ein bundeszentrales Register vor, das alle Vergabestellen von Ländern und Kommunen vor ihren Auftragserteilungen abfragen sollen.