Gesellschaft und Arbeitswelt wandeln sich rasant. Der notwendige ökologische Umbau wird die Wirtschaft, aber auch das Alltagsleben gravierend verändern.

Noch sind zu viele Menschen von Weiterbildung ausgeschlossen. Zeitgemäße berufliche Qualifikationen und persönliche Kompetenzen sind ein zentraler Schlüssel, damit Menschen die Möglichkeit erhalten, diese Veränderungen für sich positiv zu nutzen und nachhaltig zu gestalten.

Bisher scheitert berufliche Weiterbildung viel zu oft an fehlender Zeit, Geld oder dem Wissen über die Möglichkeiten. Wir wollen berufliche Weiterbildung massiv ausbauen durch gute Beratung, eine gerechte Förderung und mehr Qualität in den Weiterbildungsangeboten.

Dazu hat die Grüne Bundestagsfraktion ein Positionspapier vorgelegt, in dem Grüne Ideen und Ziele, wie beispielsweise ein Recht auf Weiterbildung als Gesamtkonzept vorgestellt werden. Beate Walter-Rosenheimer ist Initiatorin und Mitautautorin des Papiers. 

Zur Veröffentlichung des Papiers erklärt sie:

"Noch sind zu viele Menschen von Weiterbildung ausgeschlossen. Wir wollen das ändern und vor allem mehr Frauen, Menschen mit Behinderung und mit Einwanderungs- und Fluchthintergrund für den gesellschaftlichen Wandel fit machen. Dafür brauchen wir eine Rechtsanspruch auf Weiterbildung; sie darf nicht am Geld oder an der Zeit scheitern. Mit dem Rechtsanspruch ist es möglich, auf Teilzeit zu gehen oder sich zeitweise ganz auf die Weiterqualifizierung zu konzentrieren - und dann wieder im vorherigen Umfang im Betrieb durchzustarten. Für den Lebensunterhalt schlagen wir ein Weiterbildungs-BAföG vor, das sich am Bedarf der Betreffenden orientiert und deutlich über dem BAföG-Satz plus Kinderzuschlag liegen kann. Damit ist Weiterbildung dann wirklich für alle möglich."

Wir wollen ein Angebot zur Weiterbildung für alle Menschen, unabhängig von der persönlichen Lebenssituation und vom Portemonnaie. Dafür braucht es

  • ein Recht auf Weiterbildung
  • gesetzliche Freistellungsansprüche für Arbeitnehmer*innen; das betrifft insbesondere auch die Freistellung für Weiterbildung in Teilzeit und den Rückkehranspruch auf den vorherigen Beschäftigungsstatus
  • mehr Geld in die Weiterbildung mit einer Weiterentwicklung der jetzigen Töpfe zu einem Weiterbildungsgeld respektive zum Weiterbildungs-BAföG
  • bessere Beratung in Bildungsagenturen vor Ort und
  • parallel die Nutzung eines digitalen Weiterbildungstools für Kursangebote, Lern- und Prüfungsmöglichkeiten.

 

Das PP mit Einzelheiten können Sie HIER nachlesen.